Bestandsschutzregelungen für geringfügig Beschäftigte im Bereich von 450,00 EUR bis 520,00 EUR ab dem 01.10.2022
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
mit dem Mindestlohnerhöhungsgesetz zum 01.10.2022 treten folgende Änderungen in Kraft:
Mindestlohnerhöhungsgesetz
Ab dem 01.10.2022 erhöht sich der Mindestlohn von 10,45 EUR auf 12,00 EUR und die Geringfügigkeitsgrenze wird von 450,00 EUR auf 520,00 EUR angepasst. Durch die Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze gelten Arbeitnehmer, die zwischen 450,00 EUR und 520,00 EUR verdienen, nach dem 01.10.2022 als Minijobber und unterliegen keiner Versicherungspflicht.
Bestandsschutzregelung
Der Gesetzgeber hat hierfür eine Bestandsschutzregelung eingeführt. Die betroffenen Arbeitnehmer können selbst über ihre beitragsrechtliche Beurteilung entscheiden.
Versicherungspflichtig Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 450,01 bis 520,00 Euro, bleiben aus Gründen des Bestandsschutzes bis zum 31. Dezember 2023 versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung gilt kein Bestandsschutz und die Arbeitnehmer gehen ab 01.10.2022 in die pauschale Abrechnung der geringfügigen Beschäftigung über.
Die betroffenen Beschäftigten können sich bei der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wenn der jeweilige Antrag bis zum 02.01.2023 gestellt wird, wirkt die Befreiung rückwirkend ab dem 01.10.2022. Andernfalls ab dem Folgemonat der Antragsstellung. Die rückwirkende Befreiung in der Krankenversicherung ist nur möglich, wenn bis zur Befreiung keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Arbeitgeber sollten zum 01.10.2022 bei ihren betroffenen Arbeitnehmern abfragen, ob Sie Gebrauch von der Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht machen.
Für die Abfrage der beitragsrechtlichen Beurteilung können Sie das Musteranschreiben für Arbeitnehmer verwenden. Das Musteranschreiben finden Sie unter folgendem Link:
https://apps.datev.de/help-center/documents/1024486
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr SUTAX-Team