Mandateninformation November 2022

Zuletzt geändert am 7. November 2022

Die sog. Inflationsausgleichsprämie, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, sieht vor, dass bis Ende 2024 Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich sein sollen.


Die Finanzminister der Länder haben sich in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt.


Am 07.10.2022 hat der Bundesrat zahlreichen Änderungen bei den sog. Verbrauchsteuern zugestimmt. Bis Ende 2023 bleibt es demnach beim reduzierten
Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
Ausgenommen sind weiterhin Getränke.

Das uns vieles mehr finden Sie in der neuen Ausgabe unserer Mandanteninformation für den Monat November 2022.

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